Klimaschutz ist Menschenrecht – Zum Klimaschutz-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Es ist ein wegweisendes Urteil, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gestern gesprochen hat. Auf Basis der Europäischen Menschenrechtskonvention entschied das Gericht im Fall der Klage der Schweizer Klimaseniorinnen: Klimaschutz ist Menschenrecht. Für Mission EineWelt, das internationale Partnerschaftszentrum der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, kommentiert Jürgen Bergmann, Leiter des Referats Bildung Global, den Urteilsspruch.
Das Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs macht erstmals offiziell den Klimaschutz zu einer Menschenrechtsfrage. Es könnte eine Initialzündung für weitere Urteile sein, und damit perspektivisch den Druck auf Regierungen weltweit erhöhen, mehr für Klimaschutz zu tun. Auch für die Menschen in den Partnerkirchen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, die teilwiese schon seit Jahren massiv unter dem Klimawandel leiden, steckt somit in diesem Richterspruch eine greifbare Hoffnung.
Das unterstreicht Jürgen Bergmann, Leiter des Referats Bildung Global bei Mission EineWelt: „Klimaschutz ist Menschenrecht! Wo Staaten immer wieder nach Ausreden suchen, kann dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte den Druck erhöhen, sinnvolle Lösungen umzusetzen. Denn die Folgen des globalen Klimawandels sind dramatisch. Auch die Menschen in unseren Partnerkirchen leiden darunter. Die beklagte Schweiz muss nun entschlossener handeln. Wie andere Staaten, auch Deutschland.“