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Werden Sie Stifter
langfristig, dauerhaft und nachhaltig helfen[/vc_column_text][dt_gap height=“10″][dt_fancy_separator separator_style=“line“ separator_color=“default“][vc_column_text]
Zu Lebzeiten oder sei es über den Tod hinaus: Ein Zeichen der Solidarität zu setzen und die Kluft zwischen Arm und Reich zu mildern, ist vielen Menschen ein Anliegen. Der Weg dorthin kann eine eigene Stiftung sein, eine Zustiftung oder ein Fonds. Auf diese Weise legen Sie fest, wo Ihr eingesetztes Vermögen helfen soll.
[/vc_column_text][dt_gap height=“10″][dt_fancy_separator separator_style=“line“ separator_color=“default“][dt_gap height=“10″][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/3″][vc_column_text]Gleichgültig ob es Kinder- und Jugendarbeit, Kleinkredite für Frauen, Fortbildungsangebote, Aidsprojekte, die Menschen in Papua-Neuguinea oder andere Zwecke sind, Ihr Engagement wirkt dort langfristig, wo Ihr Herz schlägt.
Unkompliziert und schnell lässt sich Ihr Wunsch realisieren. Gerne unterstützen wir Sie bei der Errichtung Ihrer Stiftung, zu Lebzeiten oder von Todes wegen.
Sie bestimmen die Förderzwecke, die Satzung und geben der Stiftung Ihren Namen. Selbstverständlich können Sie auch zu unserer bereits bestehenden „Stiftung Weltmission“ zustiften oder einen zweckgebundenen Fonds einrichten.
All diesen Formen der Zuwendung sind gemeinsam, dass nicht wie bei der Spende der zugewendete Betrag verwendet wird, sondern nur die Erträge. Das bedeutet, dass langfristig, dauerhaft und nachhaltig geholfen wird.
[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_column_text]Steuerliche Vorteile des Stiftungsrechts
Spenden für kirchliche oder missionarische Zwecke werden bis zu 20 % des zu versteuernden Gesamteinkommens aller Ihrer Einkünfte als steuermindernd beim Finanzamt anerkannt.
Bei der Neuerrichtung einer Stiftung ist dies sogar ein Betrag bis zu 1 Million Euro, der auf 10 Jahre verteilt bei der Einkommersteuer berücksichtigt wird.
[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_column_text]Wer kann eine Stiftung gründen?
[dt_list style=“1″ dividers=“true“][dt_list_item image=““]Stifterin oder Stifter kann jede natürliche Person werden, die nach dem Gesetz voll geschäftsfähig ist, also das 18. Lebensjahr vollendet hat.[/dt_list_item][dt_list_item image=““]Auch jede juristische Person, wie beispielsweise ein rechtsfähiger Verein, kann sich als Stifter betätigen.[/dt_list_item][dt_list_item image=““]CONTENT[/dt_list_item][/dt_list]
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