Zuschussmöglichkeiten
für Trägereinrichtungen des Globalen Lernens in Bayern
Internationale Verflechtungen zu verstehen und den Umgang mit den weltweiten Herausforderungen zu erlernen wird immer wichtiger. Die Evangelisch-Lutherische Kirche Bayern unterstützt deshalb über Mission EineWelt das Globale Lernen in Bayern durch ein neues Förderprogramm aus Mitteln des Kirchlichen Entwicklungsdienstes. Für Trägereinrichtungen des Globalen Lernens wie beispielsweise Eine-Welt-Stationen bietet sich nun eine neue Möglichkeit der finanziellen Unterstützung.
Globale Themen fordern uns heraus: der Klimawandel, der Rohstoffhunger industrialisierter Staaten, die zunehmenden Konflikte um natürliche Ressourcen, die immer größer werdende Schere zwischen arm und reich, menschenunwürdige Arbeitsbedingungen in den globalen Produktionsketten sowie die Perspektivlosigkeit in vielen Ländern, die Menschen zu Flüchtlingen macht. Globales Lernen will den Lernenden helfen mit den weltweiten Herausforderungen umzugehen.
Trägereinrichtungen des Globalen Lernens geht es darum, dass Menschen:
Über das Centrum Mission EineWelt regt die Evang.-Luth. Kirche in Bayern durch eine Schwerpunktförderung in den Jahren 2015 bis 2017 zum verstärkten Einsatz für das Globale Lernen in Bayern an. Anträge können ab sofort über Mission EineWelt an den Vergabeausschuss Kirchlicher Entwicklungsdienst (VA KED) der Evang. Luth. Kirche in Bayern gestellt werden.
Ziele:
SchülerInnen ab der 5. Jahrgangsstufe und Jugendliche, insbesondere auch KonfirmandInnen werden durch Maßnahmen des Globalen Lernens erreicht. Neben dieser Zielgruppe können Bildungseinheiten auch bei jüngeren Kindern oder Erwachsenen (Elternabende, Gemeinderat, Kirchenvorstand u.ä.) durchgeführt werden. Diese Aktivitäten ergänzen die Einsätze bei der genannten Zielgruppe und sollen 25% der durchgeführten Bildungseinheiten nicht übersteigen.
Centren des Globalen Lernens, insbesondere EineWelt-Stationen, werden gestärkt und für junge Menschen bekannt und attraktiv gemacht.
Kernelement der Förderung sind Bildungseinheiten (2 Schulstunden á 45 Minuten), die von der Trägereinrichtung verantwortet werden. Eine solche Doppelstunde kann mit 75,- € abgerechnet werden. Weiterhin sind die Durchführungskosten für den Träger der Maßnahme, Material- und Werbekosten sowie anteilige Verwaltungskosten Teil der Maßnahme.
Antragsberechtigt sind anerkannte Eine-Welt-Stationen des EineWelt-Netzwerks Bayerns, aber auch Studierendengemeinden oder Weltläden, sofern sie erforderliche Kenntnisse im Globalen Lernen nachweisen können. Beantragt werden können unterschiedliche „Maßnahmenpakete“ von 20 Bildungseinheiten (Laufzeit 1 Jahr) bis zu 300 Bildungseinheiten (Laufzeit drei Jahre).
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind grundsätzlich anerkannte EineWelt-Stationen des EineWelt Netzwerks Bayern, deren Mitarbeitende regelmäßig an mindestens jährlichen Fortbildungen zum Globalen Lernen teilnehmen. Auch Studierendengemeinden (ESGen/KHG) oder Weltläden sind mögliche AntragstellerInnen, allerdings muss hier jeweils in geeigneter Weise nachgewiesen werden, dass die erforderlichen Kenntnisse im Globalen Lernen vorliegen.
Programmdurchführung
Trägereinrichtungen des Globalen Lernens informieren regional über das Angebot, Bildungseinheiten durchzuführen; sie akquirieren und vermitteln Anfragen von Schulen und Kirchengemeinden. Sie vergeben die Durchführung von Bildungseinheiten (Doppelstunden) an geeignete Fachkräfte aus ihrem Umfeld. Die Erarbeitung von Bildungseinheiten ist nicht Gegenstand der Förderung.
Beispielhafte Konzepte für geeignete Bildungseinheiten liegen z.B. auch bei Mission EineWelt vor. Träger der Maßnahme werden angeregt, junge Menschen (z.B. Zurückgekehrte eines Freiwilligendienstes im Ausland, z.B. IEF-Programm der Evang. Luth. Kirche in Bayern), ausländische Studierende (z.B. MultiplikatorInnen des STUBE-Programms) oder MigrantInnen in das Programm einzubeziehen.
Hierzu können eigene Fortbildungsangebote im Globalen Lernen durchgeführt werden oder geeignete künftige Fachkräfte zu zentralen Fortbildungsveranstaltungen geschickt werden.
Finanzierung
a) Ein wesentlicher Teil der Förderung besteht in der Finanzierung der Bildungseinheiten.
Anträge können über 20 Bildungseinheiten (Laufzeit ein Jahr) oder über 100 bis 300 Bildungseinheiten (Laufzeit drei Jahre) gestellt werden. Eine durchgeführte Bildungseinheit wird mit 75 € abgerechnet. Die durchführenden Fachkräfte werden vom Träger darauf hingewiesen, dass mit dem Entgelt sämtliche Kosten abgedeckt sind (insb. Sozialversicherungskosten, Transportkosten).
Ob und ggf. in welcher Form von Schule oder Teilnehmenden ein Kostenbeitrag erhoben wird,liegt im Ermessen des Antragstellers. Im dritten Laufzeitjahr wird ein Kostenbeitrag durch die Zielgruppe empfohlen. Durch eine Teilfinanzierung erhöht sich nicht das Entgelt der durchführenden Fachkraft. Die Einnahmen müssen für künftige Bildungsarbeit verwendet werden.
b) Die Durchführungskosten für den Träger der Maßnahme werden ebenfalls gefördert.
Berechnungsgrundlage sind die Kosten der Bildungseinheiten, 15% davon stehen zusätzlich als Rahmen für Durchführungskosten zur Verfügung. Pauschal können allerdings nur bis zu 5% Verwaltungskosten abgerechnet werden, darüber hinausgehende organisatorische Aufgaben müssen in geeigneter Weise nachgewiesen werden.
Durchführungskosten entstehen durch regionale Informationsveranstaltungen über das Programm Förderschwerpunkt „Globales Lernen in Bayern“. Auch sonstige Aktivitäten zur Bekanntmachung und Betreuung des Bildungsangebotes können finanziell abgerechnet werden.
Materialkosten bei der Durchführung der Bildungsmaßnahme können ebenfalls unter diesem Kostenpunkt eingereicht werden.
Sollen Fortbildungsmaßnahmen zum Globalen Lernen durchgeführt werden, die über diesen Kostenrahmen hinausgehen, so kann der Träger der Maßnahme hierzu einen gesonderten Antrag beim Vergabeausschuss Kirchlicher Entwicklungsdienst (VA KED) der Evang. Luth. Kirche in Bayern stellen.
Nachweis
Die durchführenden Fachkräfte erstellen für jede durchgeführte Bildungseinheit einen Berichtsbogen, der als Nachweis dient. Er enthält Thema, Ort, Datum, Teilnehmendenliste, kurze Information zu Vor- und Nachbereitung, kurze Bewertung sowie ggf. Informationen über besondere Vorkommnisse. Die Unterschrift der betreuenden Lehrkraft oder der Gruppenleitung sowie die Unterschrift der Fachkraft bestätigen die Richtigkeit der Angaben.
Qualitätssicherung
Bei der Information über das Angebot durch den/die TrägerIn der Maßnahme muss bereits auf die erforderliche Vor- und Nachbereitung durch eine Lehrkraft oder Gruppenleitung hingewiesen werden. Dies kann z.B. durch die Bereitstellung geeigneter Informations- oder Bildungsmaterialien geschehen. Wichtig ist, dass die Lehrkraft/Gruppenleitung thematisch einbezogen wird.
Eine Mindestgruppengröße von 15 Personen soll erreicht werden, anzustreben
ist eine Gruppengröße von 20 Personen. Bei Konfirmationsgruppen in Diaspora-Regionen darf die Mindestgruppengröße unterschritten werden. Allerdings ist auch hier auf einen effizienten Einsatz der Fachkräfte zu achten und ggf. die Konfirmationsgruppe einer benachbarten Gemeinde einzubeziehen.
Die Maßnahmenträger sind verantwortlich für Qualität der angebotenen Bildungseinheiten wie auch für die fachliche Eignung (Methodenkompetenz, formale bzw. informelle Bildung, Authentizität) der durchführenden Fachkraft.
Mögliche Antragsoptionen / Finanzierungsrahmen
Antragsberechtigte können aus drei unterschiedlich ausgestatteten „Paketen“ wählen.
Förderung des Globalen Lernens durch Schwerpunktförderprogramm „Bildungseinheiten“:
Die vollständigen Anträge müssen bei der unten angegebenen Kontaktperson bis zu den jeweiligen Stichtagen eingereicht sein.
Stichtage:
Dokumente und Formulare:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördung.
Datenschutz
Die derzeitige Politik der EU folgt größtenteils den Interessen von großen Konzernen und Unternehmen. Eine faire und nachhaltige Handelspolitik wird bestenfalls in Sonntagsreden beschworen. In der Praxis handelt die EU immer wieder Abkommen aus, die nicht nur ungerechte Regeln und Strukturen festschreiben, sondern auch die sozialstaatlich basierte Gestaltungsfreiheit der sozialen Daseinsvorsorge und rechtsstaatliche Prinzipien gefährden. Demokratie, soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz und Finanzmarktkontrolle drohen für die Interessen internationaler Konzerne ausgehöhlt zu werden. Solche Abkommen verschärfen die Armut im globalen Süden und vergrößern die Schere zwischen Arm und Reich weltweit. Sie tragen somit zu einem erhöhten Migrationsdruck bei. Und sie stehen im Widerspruch zur christlichen Grundüberzeugung, dass die Wirtschaft im Dienst des Lebens steht und dem Wohl aller Menschen dienen soll.
Eigentlich verpflichtet der EU-Vertrag von Lissabon die europäische Handelspolitik dazu, zur Förderung der Menschenrechte, der Armutsbekämpfung und der nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Doch die derzeit verhandelten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit afrikanischen Staaten (Economic Partnership Agreements - EPAs) verstärken asymmetrische Handelsbeziehungen, und Rohstoffraubbau, behindern die regionale Integration in Afrika und erzwingen den Marktzugang für billige europäische Produkte auf Kosten einheimischer ProduzentInnen.
Die Politik muss die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards in Handelsverträgen fest verankern und Menschenrechte vor Konzerninteressen setzen. Handelsabkommen müssen stets auf ihre Verträglichkeit mit dem Wohl des Gemeinwesens überprüft werden.
Weitere Informationen:
Netzwerk Gerechter Welthandel:
www.gerechter-welthandel.org
Entwicklung braucht Entschuldung – Bündnis erlassjahr.de: www.erlassjahr.de
„Gewalt im Namen von Religion und islamistischer Terror gehören zur Wirklichkeit unserer Zeit und machen Angst. Daraus darf aber keine Angst vor der Religion an sich werden oder generell vor Menschen muslimischen Glaubens. Dieser Trugschluss gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Religionsfreiheit.
Als Christinnen und Christen treten wir für Religionsfreiheit ein. Wir sehen die verbindenden Ursprünge und Gemeinsamkeiten der verschiedenen Religionen, genauso wie wir die Unterschiede sehen. Der Dialog zwischen Religionen und Konfessionen ist nicht immer einfach, jedoch fruchtbar, wo es Offenheit und Respekt auf allen Seiten gibt. Toleranz endet, wo Religion und Religionsfreiheit missbraucht werden, um Menschen und ihre Würde zu verletzen. Deswegen stehen wir an der Seite bedrängter und verfolgter Christinnen und Christen weltweit.“
(https://www.ekd.de/Zehn-Ueberzeugungen-Flucht-und-Integration-14970.htm)
Überall sind Politik, Religionsgemeinschaften und jede/r Einzelne gefordert, die Religionsfreiheit zu achten und Menschen nicht wegen ihres Glaubens oder ihrer Weltanschauung zu diskriminieren, zu misshandeln, zu verfolgen oder zu ermorden.
Weitere Informationen:
https://www.bayern-evangelisch.de/was-uns-bewegt/christenverfolgung.php
https://www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/oekumenischer_bericht_religionsfreiheit2017.pdf
http://www.bruecke-nuernberg.de/
https://mission-einewelt.de/internationale-beziehungen/partnerkirchen-uebersee/
Ein Großteil unserer alltäglichen Konsumgüter wie Nahrungsmittel, Kleidung oder IT-Produkte werden unter menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen hergestellt. Viele ArbeitnehmerInnen werden nicht ausreichend bezahlt und leiden unter mangelndem Arbeits- und Gesundheitsschutz. Versuche, sich zur Durchsetzung von Arbeitsrechten gewerkschaftlich organisieren, werden vielerorts massiv, nicht selten auch mit physischer Gewalt, unterdrückt.
-Wirtschaftliche Betriebe sollen ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht durch die Einhaltung sozialer Standards und der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) nachkommen. Dazu gehört auch die Verantwortung für die Einhaltung dieser Standards und Normen entlang der kompletten Lieferkette.
- Die Politik ist gefordert, klare gesetzliche Rahmenbedingungen für die Einhaltung sozialer Standards und der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) durch Unternehmen zu gestalten. Die Einführung einer Berichtspflicht sowie von Sanktionsmöglichkeiten sind unabdingbar. Mission EineWelt fordert die Bundesregierung auf, sich ernsthaft und konstruktiv für das Zustandekommen des auf Ebene der Vereinten Nationen angestrebten verbindlichen internationalen Abkommens für Wirtschaft und Menschenrechte („UN-Treaty“) einzusetzen, das klare Regeln für Unternehmen und Klagemöglichkeiten für Geschädigte vorsieht und vor allem die Einhaltung von Menschenrechten vor Handelsinteressen stellt.
Weitere Informationen:
Eine Welt Netzwerk Bayern e.V.: www.eineweltnetzwerkbayern.de
Treaty Alliance Deutschland: https://www.cora-netz.de/cora/die-treaty-alliance-deutschland/
Aktion fair toys: www.woek.de/themen-projekte/fair-spielt/
Kampagne für Saubere Kleidung: http://www.saubere-kleidung.de/
Handyaktion Bayern: www.handyaktion-bayern.de