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UN Menschenrechtsabkommen – EU bleibt passiv

Seit 26. Oktober 2020 läuft in Genf die sechste Verhandlungsrunde für ein internationales Menschenrechtsabkommen, das so genannte Binding Treaty. Ziel der vom UN-Menschenrechtsrat initiierten Arbeitsgruppe ist die wirksame Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP): Alle unterzeichnenden Staaten verpflichten sich, die Vorgaben des Treatys zum Schutz von Menschen- und Arbeitsrechten sowie zum Umweltschutz gesetzlich zu verankern. Damit könnte die Einhaltung dieser Rechte wirksam vor Gericht eingeklagt werden. Zudem hätten die im Treaty verankerten Rechte Vorrang vor Handelsabkommen und insbesondere vor darin enthaltenen Regelungen zum Investitionsschutz. Im Hinblick auf die Umsetzung nationaler Lieferkettengesetze hätte das auch für Unternehmen die Vorteile gleicher Wettbewerbsbedingungen und besserer Überprüfbarkeit der Lieferketten.

 

Über 100 Staaten beteiligen sich aktiv an den Verhandlungen, eine Vielzahl an zivilgesellschaftlichen Organisationen setzt sich für ein Zustandekommen des Abkommens ein, auch Mission EineWelt als Mitglied der Treaty Alliance Deutschland: https://www.cora-netz.de/treaty/

 

Deutschland und die EU verharren weiter in einem rein passiven Beobachter*innenstatus und beteiligen sich nicht aktiv an den Verhandlungen.

 

Ein aktuelles Video dazu gibt es hier: https://twitter.com/MissionEinewelt