,

Polemik statt Fortschritt – MEW kritisiert die geplante Bundesrats-Initiative der bayerischen Landesregierung gegen das Lieferkettengesetz

Die bayerische Staatsregierung will eine Bundesrats-Entschließung auf den Weg bringen, um das Inkrafttreten des deutschen Lieferkettengesetzes am 1. Januar auszusetzen. Angesichts der Pandemiefolgen und des Krieges in der Ukraine sei den deutschen Unternehmen keine weitere Belastung zuzumuten, so das Hauptargument. Gefordert wird ein „Belastungsmoratorium für die deutsche Wirtschaft“. Zudem fehlten „konkrete Handlungsempfehlen für die Unternehmen sowie nähere Detailanforderungen durch Rechtsverordnung der Regierung, um eine erfolgreiche Umsetzung des Lieferkettengesetzes zu ermöglichen“, so die Erklärung der Landesregierung.

„Es ist traurig, dass gerade aus Bayern wieder gegen Gesetzesvorhaben gearbeitet wird, die den Menschenrechten und dem Schutz der Umwelt dienen“, kommentiert Jürgen Bergmann, Leiter des Referats Bildung Global bei Mission EineWelt, das Vorhaben der bayerischen Landesregierung. Angesichts des „massiven Leidens so vieler Menschen im Globalen Süden unter unsäglichen Arbeitsbedingungen und rücksichtsloser Zerstörung der Umwelt entlang der Lieferketten auch deutscher Unternehmen“, sei es nicht gerechtfertigt, „das Leid dieser Menschen gegen das Leid der Menschen in der Ukraine auszuspielen.“ Genaugenommen, so Bergmann weiter, sei es sogar „peinlich, dass für die Umsetzung von Grundwerten unserer Gesellschaft, die in Sonntagsreden gerne als große Errungenschaften gefeiert werden“, überhaupt ein Gesetz notwendig sei. „Für Unternehmen aus einem Land mit christlich-humanistischen Grundwerten müsste die Beachtung von Menschen- und Arbeitsrechten sowie der verantwortliche Umgang mit der Umwelt eigentlich selbstverständlich sein.“ Nun wieder eine Verschiebung des ohnehin „sehr soften“ Lieferkettengesetzes zu propagieren ist aus Sicht des Referatsleiters „schlicht unverantwortlich“.

Als „blanken polemischen Unsinn“ bezeichnet Gisela Voltz, im Referat Bildung Global zuständig für Entwicklungsbezogene Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, den geplanten bayerischen Vorstoß im Bundesrat. „Vom Lieferkettengesetz betroffen sind in dessen augenblicklicher Fassung nur große Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten. Von diesen Unternehmen sind viele sogar mit Gewinnen durch die Krise gekommen. Die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie und den Krieg in der Ukraine Einbußen erleiden, sind vom Lieferkettengesetz nicht betroffen.“

„Wir fordern den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder dazu auf, auf den Weg der christlichen Werte zurückzukehren und nicht noch diesen kleinen Fortschritt bei der Wahrung der Menschenrechte und des Umweltschutzes zu blockieren“, sagen Bergmann und Voltz unsiono.