Eigentlich wollten die Bundesminister Gerd Müller (CSU) und Hubertus Heil (SPD) am 10. März 2020 erste Eckpunkte für das von ihnen angekündigte Lieferkettengesetz vorlegen. Doch kurz vorher wurden sie laut Redaktionsnetzwerk Deutschland vom Bundeskanzleramt zurückgepfiffen. Mission EineWelt kritisiert mit anderen Mitgliedern der bundesweiten Initiative Lieferkettengesetz dieses Vorgehen. „Damit stellt sich die Bundesregierung ein Armutszeugnis in Sachen konsequenter Politik für die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten aus“, moniert Jürgen Bergmann, Leiter des Referats Entwicklung und Politik von Mission EineWelt.
Im Dezember 2019 schien es so, als würden sich Vernunft, Weitsicht und Humanität durchsetzen. Das Ergebnis der ersten Umfragerunde zur freiwilligen Einhaltung von Arbeits- und Menschenrechten deutscher Unternehmen entlang ihrer Lieferketten im Rahmen des bereits 2011 aufgelegten Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) war desolat ausgefallen. Gerade einmal 464 von rund 7100 Unternehmen mit über 500 Beschäftigten und Hauptsitz in Deutschland hatten sich überhaupt beteiligt. Von diesen wenigen konnten nur 20 Prozent überzeugend darlegen, dass sie entlang ihrer Lieferketten auf die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten achten.
Daraufhin hatten die Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) die jahrelange Hängepartie beendet. Sie verzichteten darauf, das Ergebnis einer weiteren Umfragerunde abzuwarten, legten das im NAP verankerte Freiwilligkeitsprinzip ad acta und kündigten ein Lieferkettengesetz an. Müllers Fazit: „Freiwilligkeit führt nicht zum Ziel.“
Zuletzt war angekündigt, dass die Minister am 10. März 2020 erste Eckpunkte des Lieferkettengesetzes vorlegen würden. Doch laut Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland hat das Bundeskanzleramt im Verein mit dem Bundeswirtschaftsministerium die Veröffentlichung verhindert.
Als Mitglied der bundesweiten Initiative für ein Lieferkettengesetz kritisiert Mission EineWelt dieses Vorgehen. „Unter moralischen Aspekten ist die fortgesetzte Verweigerung einer handfesten Politik für die Einhaltung von Arbeits- und Menschenrechten durch die Bundesregierung ein Offenbarungseid“, kritisiert Jürgen Bergmann. „Dieses nationale Gesetz wäre wenigstens ein erster Schritt in die richtige Richtung gewesen. Denn noch immer blockiert die Bundesregierung die internationalen Verhandlungen für eine verbindliche gesetzliche Regelung zur Unternehmensverantwortung, das so genannte ‚UN Binding Treaty‘. So verspielt die Bundesregierung ein letztes Quäntchen Glaubwürdigkeit, wenn es um die Einhaltung von Menschenrechten geht.“
Verbindliche, national und international einklagbare Rechte für Arbeitnehmer/innen würden zu mehr globaler Fairness führen und Bemühungen um demokratische und gemeinwesenorientierte Entwicklungen wesentlich stärken. Umweltkatastrophen, Diktaturen, Bürgerkriege und daraus resultierende massenhafte Fluchtbewegungen sind auch Resultat einer internationalen Wirtschafts- und Handelspolitik der Industrienationen, die auf maximale Profite durch Ausbeutung der Menschen in den Ländern des globalen Südens ausgelegt ist.
„Wir fordern, dass die Bundesregierung sich schnellstens um die Umsetzung eines nationalen Lieferkettengesetzes bemüht und sich konstruktiv an den Verhandlungen für ein international gültiges Regelwerk beteiligt“, sagt Bergmann.