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JETZT: Fairer Handel statt Ausbeutung!

Wirtschaftliche Beziehungen, und insbesondere die internationalen, sind nach wie vor geprägt von Ungerechtigkeit, Ungleichheit und Unrecht. Große Unternehmen und Konzerne bzw. deren Aktionär*innen oder Inhaber*innen profitieren, die Arbeiter*innen und Angestellten sowie kleine Unternehmen bekommen für ihre Leistung oft viel zu wenig. Besonders hart trifft dieses Ungleichgewicht nach wie vor Menschen im Globalen Süden. Der Faire Handel verändert dieses Ungleichgewicht zugunsten der Benachteiligten. Mit zertifizierten Fairtrade-Produkten wird gewährleistet, dass die Arbeitsbedingungen menschen- und arbeitsrechtlichen Grundstandards entsprechen und Löhne gezahlt werden, von denen die Arbeitskräfte wirklich leben können.

In den Entwicklungspolitischen Leitsätzen der Bayerischen Staatsregierung ist sogar schon vorgesehen, den Fairen Handel auszubauen und beim Essensangebot in staatlichen Einrichtungen auf faire, ökologisch nachhaltige und regionale Rohstoffe und Produkte zu setzen.

Das bedeutet: Vorbildfunktion erfüllen!

Der bayerische Staat sollte dieses Vorhaben zeitnah und konsequent umsetzen. Damit würde er seiner Vorbildfunktion gerecht und erfüllt gleichzeitig den oft propagierten eigenen Anspruch Innovationsträger und Trendsetter zu sein.

Das bedeutet: Faire und nachhaltige Essensangebote jetzt!

Am besten sofort, beispielsweise ab Januar 2024, sollte das Essensangebot in Einrichtungen der öffentlichen Hand den Kriterien „fair“, „regional“ und „ökologisch/nachhaltig“ genügen. Damit kann ein Trend gesetzt werden, der im privaten Sektor Schule macht und langfristig auch eine positive Veränderung in der Produktion von Nahrungsmitteln auslöst. Die Quote der angebotenen Produkte aus ökologischer Produktion sollte bis 2030 mindestens 30 Prozent, die Quote der Produkte aus regionaler Erzeugung mindestens 50 Prozent betragen.

Das bedeutet: Beschaffungswesen generell auf faire und nachhaltige Produkte umstellen!

Die Umstellung des Beschaffungswesen darf nicht auf Nahrungsmittel bzw. Essensangebote beschränkt bleiben. Auch beim Einkauf von Arbeitsmaterialien, Einrichtungsgegenständen und anderen Produkten müssen künftig soziale und ökologische Kriterien maßgeblich sein.

Das bedeutet: Kompetenz aufbauen und weitergeben!

Bei der Umsetzung dieser Ziele ist die Einrichtung einer staatlichen Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung zielführend. Diese kann erste Erfahrungen auswerten, Know-how aufbauen und staatliche wie kommunale Stellen bei der Umstellung ihrer Beschaffung beraten.

Das bedeutet: Fortschritte transparent machen!

Zur Erfüllung der Vorbildfunktion gehört auch ein jährlicher, öffentlich zugänglicher Bericht über Bemühungen und Fortschritte in der nachhaltigen Beschaffung.

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